Die Rürup Rente als private Altersvorsorge für Selbständige/Freiberufler

Die Rürup Rente ist vor allem für Selbständige/Freiberufler interessant durch die steuerlichen Vorteile. Es gibt sie seit 2005 als Ergänzung zur gesetzlichen Rente oder als Ersatz für Selbständige, die gar nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Rürup-Basis-Rente beruht auf einem privaten Altersversorgung mit staatlichen Zuschüssen, darf allerdings zum Fälligkeitsdatum nur als lebenslange Rente ausgezahlt werden und nicht als Einmalbetrag. Der Vertrag darf nicht beliehen, veräußert oder vererbt werden. Die Beiträge zum Aufbau einer Rürup Rente sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abzugsfähig.
Die Günstigerprüfung ermöglicht, dem Steuerpflichtigen die günstigere Regelung die zwischen dem Steuerrecht von 2004 und 2005 für ihn besteht auszuwählen. Denn nach dem alten Steuerrecht konnte ein lediger Selbständiger bis zu 5069 € pro Jahr für sämtliche Versicherungsaufwendungen geltend machen. Nach neuem Recht sind dies 2400 € pro Jahr unter anderem für Krankenkasse, Haftpflicht und alte Lebensversicherungen plus die Einzahlungen in die Rürup-Basis-Rente. Durch die neuen Steuerregeln 2007 gilt für 2006, rückwirkend kann der Selbständige/Freiberufler die Beiträge für seinen Rürup Vertrag vom ersten Euro an geltend machen. Was nach der alten Regelung nicht möglich war, denn die meisten Selbständigen kamen nicht in den Genuss der steuerlichen Förderung, weil deren Möglichkeiten Beiträge für Versicherungen von der eigenen Steuerlast abzuziehen schon durch bestehende Verträge erschöpft war.
Eine andere Möglichkeit für eine private Altersvorsorge ist in eine eine Immobilie Berliner Umland zu investieren. Welches man entweder selbst nutzt und dadurch mietfrei im Alter wohnen kann oder vermietet und die Mieteinnahmen als Rente einnimmt.
Der Selbständige, der den Pauschalbetrag von 5069 € pro Jahr ausgeschöpft hat, kann darüber hinaus die Beiträge zu seiner Rürup Rente ansetzen. Diese neue Regelung erhöht erheblich die Attraktivität der Rürup Rente für Selbständige und Freiberufler als Möglichkeit der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und zieht somit mit der Riester Rente für Angestellte gleich.




 

 

 
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