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Die gesetzlichen Krankenkassen berechnen ihren Beitrag nach einem festen Prozentsatz vom beitragspflichtigen Einkommen dazu zählen z.B. Arbeitsentgelte, Renten und Versorgungsbezüge.
Für freiwillig gesetzlich Versicherte wird der Beitrag gemäß der jeweiligen Satzung festgelegt. Dabei ist die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, mindestens aber das Einkommen, was auch bei den Pflichtversicherten berücksichtigt wird.
Die GKV unterscheidet 3 Beitragssätze, den allgemeinen Beitragssatz für Mitglieder mit 6 Wochen Lohnfortzahlung, den erhöhten Beitragssatz für Mitglieder mit weniger als 6 Wochen Lohnfortzahlung und den ermäßigten Beitragssatz für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankentagegeld. |