In der Gesetzlichen Krankenkasse ist der Beitrag abhängig vom Einkommen zu entrichten. Beitragsfreiheit besteht für Familienmitglieder, d.h. nichtarbeitende Ehegatten ohne Einkommen und Kinder ohne Einkommen z.B. Kleinkinder, Schüler und Studenten bis zum 25. Lebensjahr. Beginnt der/die Jugendliche z.B. eine Lehre, so ist er/sie dort über den Arbeitgeber selbst versichert und die Familienhilfe erlischt.
Die gesetzliche Krankenversicherung legt die Leistungen gesetzlich und diese können daher auch per Gesetz wieder verändert werden, wie es z.B. bei den Gesundheitsreformgesetzen in den letzten 20 Jahren der Fall gewesen ist. Es besteht für den Versicherten keine Möglichkeit auf die Leistungen und Tarife einen Einfluss zu nehmen, außer durch eine Zusatzversicherung die Leistungen zu ergänzen oder die Kasse über einen GKV Online Wechsel zu verlassen.
Die Leistungen umfassen im ambulanten Bereich beim Hausarzt/Facharzt 100%, allerdings können nur Kassenärzte konsultiert werden. Pro Quartal wird eine Praxisgebühr von 10,00€ fällig. Für Hilfsmitten z.B. Massagen, Krankengymnastik ist eine Erstattung von 90 % vorgesehen.
Bei Medikamenten gibt es eine Selbstbeteiligung von 10% des
Abgabepreises mind. 5,- €, max 10,- €. Für Brillengestelle und Gläser gibt es keinen Zuschuss. Wenn die Kasse die
Beiträge erhöht steigen auch die Zuzahlungen.
Auch beim Zahnarzt ist die Praxisgebühr zu entrichten, ansonsten wird die Zahnbehandlung nach Leistungskatalog der GKV zu 100% erstattet. Für Zahnersatz, z.B. Brücken und Kronen bekommt man eine Erstattung von 50% -max. 60%, ab 4 Brückengliedern gibt es keine Erstattung. Im Leistungskatalog der Krankenkassen ist festgelegt, welche Materialien zuschußfähig sind. Z.B. Goldinlays und Kunststoffüllungen werden nur anteilsmäßig erstattet. Die Zahnprophylaxe wird i.d.R. nicht gezahlt. Seit dem 01.07.05 ist ein Sonderbeitrag für Zahnersatz von
0,4% fällig.
Die stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus wird in der allgemeinen Pflegeklasse zu 100% bezahlt. Es ist allerdings lt. Satzung das nächstgelegene kostengünstigstes Krankenhaus zu wählen. Der Selbstbehalt beträgt 10,- €/Tag max. 280,- €. Die Behandlung erfolgt durch einen Arzt nach Dienstplan.
Das Krankengeld wird für Angestellte ab der 7. Woche max. 82,25 € gezahlt, d.h. max. 70% vom Brutto, max. Realnetto, 7 x wöchentlich, 360 Tage im Jahr. Seit dem 1.7.05 wird das Tagegeld vom
Arbeitnehmer allein gezahlt (0,5% des
Bruttolohns)
Von einigen Gesetzlichen Krankenkassen wird eine Beitragsrückerstattung angeboten, wenn man die Leistungen nicht in Anspruch genommen hat.
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