Ein Wechsel von der Gesetzlichen Krankenkasse zur PKV Krankenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und ist in einigen Fällen vom Beitrag her günstiger bei gleichzeitiger Verbesserung der Leistungen. Für Angestellte über der Jahresarbeitsentegeltgrenze 47.700 € Jahresbrutto, für Selbständige/Freiberufler, Beamte/Beamtenanwärter, Studenten ist ein Wechsel in eine Private Krankenversicherung möglich, alle anderen sind i.d.R. pflichtversichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung und können die Leistungen über eine private Zusatzversicherung ergänzen. Die private Krankenversicherung berechnet den Beitrag nicht nach dem Einkommen, wie in der GKV, sondern nach dem Eintrittsalter, Geschlecht, Tarifen und Gesundheitszustand beim Wechsel. Durch ein günstiges Eintrittsalter kann der Beitrag in der PKV günstiger sein als in der GKV, wichtig ist hier, dass durch das Älterwerden der Person die Beiträge sich bei einem bestehenden Vertrag nicht erhöhen, da von Anbeginn Alterungsrückstellungen gebildet werden. Natürlich erhöhen sich auch die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung, abhängig von der allgemeinen Kostenentwicklung im Gesundheitswesen.
Die Leistungserbringung bei der GKV erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip, d.h. der Kassenpatient bezahlt den Arzt nicht selbst, sondern der Arzt wird von der kassenärztliche Vereinigung für seine Leistung bezahlt. D.h. der Patient hat hier keinen Einfluß auf die Art oder den Umfang der Behandlung. Die Behandlung erfolgt nach dem "Wirtschaftlichkeitsgebot" (§12 Sozialgesetzbuch SGB V). Der Privatpatient ist direkter Vertragspartner des Arztes, d.h. er bekommt nach einer Behandlung die Rechnung vom Arzt zugeschickt und reicht diese dann an seine Private Krankenversicherung weiter.
Die Gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sich über das Umlageverfahren, d.h. die eingenommenen Beiträge werden für die aktuell anfallenden Kosten verwendet, ohne daß Rücklagen für die Zukunft gebildet werden.
Aus den zu erwartenden Leistungsausgaben und der Bruttolohnsumme wird ein prozentualer Beitragssatz von der Krankenkasse ermittelt, von dem sie annimmt, daß er zur Deckung der im Jahr laufenden Kosten ausreicht. Betrachtungszeitraum ist meistens ein Jahr oder kürzer.
Die Private Krankenversicherung arbeitet nach dem Kapitaldeckungverfahren, d.h. der Beitrag für den PKV-Versicherten wird aus den für die gesamte Laufzeit zu erwartenden Kosten berechnet, d.h. es werden zum Zeitpunkt des Eintritts die voraussichtlich anfallenden gesamten Kosten über die durchschnittliche Lebenserwartung in einen durchschnittlichen Beitrag umgerechnet. Die in jungen Jahren über den Leistungsausgaben eingenommen Beiträge dienen zur Finanzierung der höheren Ausgaben im Alter.
Die Beitragsstabilität ist bei der GKV einerseits von der demographischen Entwicklung abhängig, das Verhältnis von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern, das ist der Generationenvertrag und gleichzeitig spielt die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse eine wesentliche Rolle für die aktuellen Beitragseinnahmen. D.h. z.B. bei hoher Arbeitslosigkeit kann es hier zu Ungleichgewichten kommen.
Der Beitrag in der PKV wird im Alterungsdeckungsrücklagen Verfahren errechnet. D.h. es werden für jeden Versicherten die zu erwartenden Kosten für seine gesamte Lebenserwartung berechnet. Hier ist die Beitragsberechnung unabhängig von dem Verhältnis von jungen und alten Versicherten, da jeder Versicherte im Laufe seines Lebens die durchschnittlichen Kosten, die er verursacht als Beitrag einzahlt.
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