GKV Gesetzliche Krankenkassen Kündigungsfristen

Die Versicherten in der GKV können mit einer Frist von zwei vollen Monaten zum Monatsende ihre gesetzliche Kasse kündigen. Wenn in eine andere gesetzliche Kasse gewechselt wird, dann sind sowohl freiwillig-, als auch pflichtversicherte Mitglieder 18 Monate an diese Krankenkasse gebunden. Wenn ein freiwilliges Mitglied von der GKV in die private Krankenversicherung wechselt, entfällt die Bindefrist von 18 Monaten man kann mit einer Frist von 2 Monaten wechseln (siehe § 175 (4) SGB V Ausübung des Wahlrechts). Ein Sonderkündigungsrecht gibt es bei einer Erhöhung des Beitragssatzes, in diesem Fall kann das Mitglied zum nächsten Monatsende kündigen., welches auf die Erhöhung folgt.

 

 

 

 

 

 

 

 
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